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BVerwG, 14.05.1990 - 4 CB 10.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzureichende Substanziierung der Beschwerdegründe
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.01.1990 - 6 A 52/87
- BVerwG, 14.05.1990 - 4 CB 10.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1990 - 4 CB 10.90
Die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung kommt nur in Betracht, wenn in der Beschwerdeschrift eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts näher bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung in einem zukünftigen Revisionsverfahren beantwortet werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 14.05.1990 - 4 CB 10.90
Die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung kommt nur in Betracht, wenn in der Beschwerdeschrift eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts näher bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung in einem zukünftigen Revisionsverfahren beantwortet werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].